Die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 legt fest, welche Bezeichnungen für Textilfasern zu verwenden sind und wie die Zusammensetzung auf Etiketten und Kennzeichnungen erscheint. Sie gilt seit dem 8. Mai 2012. Die Verordnung sagt, woraus ein Produkt besteht. Für sich genommen ist diese Angabe keine Umweltaussage, und sie ist nicht der digitale Produktpass.
Textilerzeugnisse, die auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht werden, brauchen ein Etikett oder eine Kennzeichnung mit der Faserzusammensetzung, in den Faserbezeichnungen der Anhänge. Nur diese Bezeichnungen dürfen für die Fasern verwendet werden, die die Anhänge erfassen. Ein Vermarktungsname kann die Faserbezeichnung nicht ersetzen. Prozentangaben folgen der Verordnung, auch dabei, wie ein Produkt mit mehreren Fasern beschrieben wird und welche kleinen Teile entfallen dürfen. Das Etikett muss dauerhaft, lesbar, sichtbar und zugänglich sein, damit ein Käufer es vor dem Kauf lesen kann. Der Online-Verkauf hebt die Pflicht nicht auf. Die Zusammensetzung muss beim Verkauf verfügbar sein.
Die Mitgliedstaaten vollziehen die Verordnung. Eine falsche Faserbezeichnung, ein fehlender Prozentwert oder eine Zusammensetzung, die nicht zum Produkt passt, kann ein Kennzeichnungsverstoß sein, auch wenn der Verkäufer keine grüne Aussage gemacht hat. Je nach Rolle können der Hersteller, die Marke oder der Händler, der das Produkt in Verkehr bringt, verantwortlich sein. Einfuhren sind erfasst. Der amtliche Text ist CELEX 32011R1007. Ein Unternehmen, das Etiketten druckt, nimmt die Schreibweise einer Faserbezeichnung aus den amtlichen Anhängen.
Eine Überarbeitung der Textilkennzeichnung wird seit mehreren Jahren erörtert. Ein Nachfolger ist nicht erlassen. Bis eine neue Verordnung etwas anderes bestimmt, folgen Faserbezeichnungen und Zusammensetzungsetiketten der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011. Prüfen Sie den amtlichen Text auf eine spätere Änderung. Umweltwörter neben der Faserzeile sind eine andere Frage und von der EmpCo-Richtlinie erfasst. Ein zutreffender Baumwollanteil macht das Wort nachhaltig nicht zulässig.
