Die loi n° 2020-105, das französische Gesetz gegen Verschwendung für eine Kreislaufwirtschaft, wird meist AGEC-Gesetz genannt. Das für den ökologischen Wandel zuständige Ministerium gibt an, dass das Gesetz am 5. Juni 2020 veröffentlicht wurde. Die Ministeriumsseite wurde am 17. April 2024 aktualisiert. Auf Légifrance lautet die Kennung JORFTEXT000041553759. Das Gesetz gilt. Prüfen Sie diesen Text auf die Artikel, die für ein bestimmtes Produkt gelten.
Für Textilien zählen drei Themen. Erstens läuft die Herstellerverantwortung für Bekleidung, Haushaltswäsche und Schuhe in der Praxis über Refashion, die Herstellerorganisation für diesen Strom. Hersteller zahlen einen Öko-Beitrag. Eine Marke oder ein Händler, der diese Produkte auf den französischen Markt bringt, muss mit einer Mengenmeldung und der Zahlung des Beitrags rechnen, sofern keine nationale Ausnahme greift.
Zweitens beschränkt das Gesetz die Vernichtung unverkaufter Non-Food-Ware. Dieses französische Verbot ist älter und weiter als das Unionsverbot in der ESPR, das für große Unternehmen seit dem 19. Juli 2026 für Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe gilt. Ein Unternehmen, das in Frankreich verkauft, muss beides einhalten. Die Unionsregel hebt die französische nicht auf.
Drittens müssen Gewerbetreibende Verbraucher über die Umwelteigenschaften und -merkmale von Produkten informieren. Die Verordnung, die für diese Pflicht gewöhnlich zitiert wird, ist das décret n° 2022-748, Légifrance-Kennung JORFTEXT000045726094. Was anzugeben ist und für welche Produkte, steht dort. Prüfen Sie die Verordnung, bevor ein Produktblatt als vollständig gilt.
Zwei weitere Themen kommen oft vor und haben noch keinen festen Anwendungstermin. Die textilen Umweltkosten, die coût environnemental, sind eine Kennzeichnungsdiskussion. Ein Anwendungstermin ist nicht festgelegt. Ein französischer Gesetzentwurf zur Fast Fashion ist beraten worden. Er gilt nicht. Prüfen Sie die amtlichen Texte auf den aktuellen Stand beider Vorgänge. Bis ein Termin feststeht, sind die Pflichten, auf die ein Unternehmen planen kann, der AGEC-Rahmen, das Refashion-System, das Verbot unverkaufter Ware und die Information über Umwelteigenschaften.
