Die Richtlinie (EU) 2025/1892 ändert die Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und verpflichtet jeden Mitgliedstaat, eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien und Schuhe einzurichten. Die Kommission hat mitgeteilt, dass die Neufassung am 16. Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Die Mitgliedstaaten haben 20 Monate für die Umsetzung, also bis zum 17. Juni 2027, und 30 Monate, bis die Systeme laufen, also bis zum 17. April 2028. Die Richtlinie gilt. Die nationalen Systeme sind noch nicht alle vorgeschrieben.
In den Systemen zahlen Hersteller ein Entgelt für jedes Produkt, das sie in Verkehr bringen. Das Entgelt finanziert die Sammlung und das, was danach folgt, einschließlich Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und Beseitigung. Die Entgelte werden nach Nachhaltigkeitskriterien angepasst, auch nach Kriterien aus der ESPR, etwa Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit. Diese Anpassung heißt Ökomodulation. Ein Produkt, das am Lebensende schwerer zu handhaben ist, kann den Hersteller mehr kosten. Die Kommission sagt außerdem, dass die Entgelte Verbraucherinformation und Forschung zu Gestaltung und Abfallvermeidung stützen können.
Getrennt gesammelte Textilien gelten als Abfall, damit die Mitgliedstaaten einheitlich lesen, was Abfall ist und was ein gebrauchtes Produkt ist. Sie müssen vor dem Versand sortiert werden. Ziel ist, zu verhindern, dass Abfall als wiederverwendbare Kleidung bezeichnet und ausgeführt wird. Unsortierter Textilabfall fällt unter die Abfallverbringungsverordnung. Ein Ballen Kleidung verlässt das Abfallrecht nicht, weil jemand ihn Secondhand nennt.
Die Richtlinie ersetzt bestehende Systeme nicht, etwa die niederländische UPV Textiel oder das französische Refashion. Sie setzt gemeinsame Unionsregeln, denen diese Systeme entsprechen müssen. Marken und Händler, die Produkte auf einen nationalen Markt bringen, müssen mit Registrierung, Mengenmeldung und einem gestaffelten Entgelt rechnen, auch ohne eigene Fabrik. Die Herstellerdefinition und die Produktliste stehen in der Richtlinie und nach der Umsetzung im nationalen Recht. Der amtliche Text ist CELEX 32025L1892. Prüfen Sie diesen Text auf die aktuelle Fassung.
