Ein digitaler Produktpass ist ein strukturierter Satz von Produktinformationen, der mit dem Produkt mitgeht. Er ist keine eigene Verordnung. Rechtsgrundlage ist die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, Verordnung (EU) 2024/1781. Welche Felder ein Textilprodukt tragen muss, entscheidet der delegierte Rechtsakt für diese Produktgruppe.
Der Zeitplan der Kommission ist als indikativ gekennzeichnet und kann sich ändern. Im Juli 2026 stand der Rahmen für das Passregister, mit einem Durchführungsrechtsakt für das Register und einem Durchführungsbeschluss zu sechs Normen. Das Register selbst ist am 20. Juli 2026 in Betrieb gegangen. Ein Durchführungsbeschluss zu den übrigen zwei Normen war für September 2026 geplant. Im vierten Quartal 2026 nennt der Zeitplan einen delegierten Rechtsakt für Eisen und Stahl sowie einen Durchführungsrechtsakt zu Zugangsrechten bei Batterien. Ab dem 18. Februar 2027 ist ein Pass für bestimmte Batterien verpflichtend: Batterien für Elektrofahrzeuge, für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien.
Für Textilien weist derselbe Zeitplan auf die Annahme des delegierten Rechtsakts im dritten bis vierten Quartal 2027. Die Textilseite plant diese Annahme für das vierte Quartal 2027. Die Annahme ist nicht der Tag, an dem die Pflicht beginnt. Unternehmen haben danach eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten, sodass ein Textilpass um 2029 erwartet wird. Der Batterietermin im Februar 2027 schafft keine Textilpflicht.
Es gibt keine eigene CELEX-Nummer für einen Textilpass. Zu lesen bleibt die ESPR, und die Kommissionsseiten sind die Quelle für den Kalender. Ein Unternehmen kann schon jetzt ein Datenmodell aufbauen. Dieses Modell ist noch nicht die Unionsliste der verpflichtenden Textilfelder, denn diese Liste ist nicht erlassen. Marken, Händler und Hersteller, die Produkte auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen, müssen damit rechnen, nach den Daten gefragt zu werden, sobald ein Produktrechtsakt gilt. Zugangsrechte für einen Textilpass folgen dem delegierten Rechtsakt und den Durchführungsvorschriften.
