Am 9. Oktober 2026 beschrieb Hans Nauta in Trouw einen Besuch der niederländischen Umwelt- und Verkehrsaufsicht beim Recyclingunternehmen Frankenhuis in Almelo. Seit dem Sommer dürfen große Marken und Händler neue Kleidung, Accessoires und Schuhe nicht mehr vernichten, wenn sie nie verkauft oder getragen wurden. Das Werk stellt fest, dass die Regel auch beim Recycler ankommt.
Dieser Beitrag ist eine Lesart dieses Artikels, keine Rechtsberatung. Der Text in Trouw: Het vernietigingsverbod voor onverkocht textiel raakt ook de recyclingfabriek.
Zwei Ballen neuer Kleidung in einer Ladung Abfall
Frankenhuis verarbeitet nach dem Bericht von Trouw jeden Monat 800.000 Kilogramm Textil zu Fasern. Direktor Bertram Wevers erzählt den Aufsichtsbeamten von einem Lkw mit Arbeitskleidung, geliefert als Abfall, in dem auch zwei Ballen fabrikneuer Kleidung lagen. Darf er sie vernichten? Muss er den Kunden anrufen? Kann er ein Bußgeld bekommen, wenn er sie verarbeitet? Wo beginnt seine Verantwortung, und wo endet sie?
Inspektorin Brigit van Daelen nennt in dem Stück die Ausnahmen. Vertrauliche Vernichtung, etwa alte Uniformen des Justizvollzugs oder Jacken von Lieferdiensten, die nicht in die Hände von Betrügern geraten dürfen. Fälschungen, deren Vernichtung der Zoll anordnet. Stark beschädigte Produkte. Und Kleidung, die eine gemeinnützige Organisation für Spende oder Wiederverwendung abgelehnt hat. Erst danach darf vernichtet werden. Nach diesem Gesetz, sagt sie, gilt Recycling als Vernichtung, es sei denn, aus den Fasern wird neues Textil.
Die Pflicht liegt bei Marke und Handel
Die Aufsicht sprach in den vergangenen Wochen mit großen Marken. Neun von zehn sagen, sie ließen niemals Kleidung vernichten. Nach dem Schlussverkauf gehe eine Partie zum Beispiel an eine Kette, die Restposten aufkauft, etwa TK Maxx. Die Aufsicht will wissen, wohin die Reste dieser Ketten danach gehen.
Luxusmarken wollen nicht, dass unverkaufte Kleidung anderswo auftaucht. Trouw nennt das Bild eines Kindersoldaten in einem Mercedes-Overall, das Logo sichtbar. Oft holen diese Marken unverkaufte Produkte in die Zentrale zurück. Was danach geschieht, ist unklar.
Wevers steht hinter dem Verbot. Mit Materialien und Umwelt müsse sparsamer umgegangen werden, sagt er. Zugleich bleibt ein Produkt, nach dem keine Nachfrage besteht. Recycling arbeite mit dünnen Margen, und er bittet den Staat, auch die Nachfrage nach Recyclingmaterial vorzuschreiben. Die Aufsicht nimmt diese Bemerkung mit ins Ministerium. Frankenhuis gehört zur Boer Groep.
Die gesetzliche Pflicht liegt bei den Marken und dem Einzelhandel. Sie dürfen dem Recycler kein unverkauftes Textil zur Vernichtung geben, es sei denn, eine gültige Ausnahme greift. Im Zweifel bittet das Werk um eine schriftliche Bestätigung. Die Aufsicht kann wiederkommen und die Unterlagen anfordern.
Für eine Marke lautet die praktische Frage also: Wohin geht eine unverkaufte Partie, und können Sie das zeigen? Sie zu Fasern für ein Auto oder einen Sitzsack zu zerkleinern zählt in dieser Lesart nicht als neuer Textilkreislauf.

